Beratung und Information
Das Thema „Pflege“ ist umfassend und vielschichtig. Nicht nur im Fall einer akut entstehenden Pflegesituation, sondern auch für Menschen, die bereits Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, steht ein Strauß von möglichen Hilfen und Leistungen bereit. In Kenntnis der unterschiedlichen Situationen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen hat der Gesetzgeber einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung explizit vorgesehen.
Steht bei einer „Erstberatung“ die Transparenz von Hilfsangeboten, die Berücksichtigung der Individualität und Lebensqualität des zu Pflegenden sowie bei Bedarf die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung im Vordergrund, kann eine im häuslichen Umfeld bereits praktizierte Pflege durch unterschiedliche Beratungsangebote ihre Wirkung nachhaltig verbessern.
In den folgenden Kapiteln werden einzelne Möglichkeiten der Beratung, je nach Lebenssituation, näher erläutert und auch wichtige Partner für Beratung und Hilfen genannt. Zudem stehen die staatlichen Aufsichtsbehörden über alle Einrichtungen der mobilen und stationären Hilfs- und Pflegeeinrichtungen mit Rat und Tat zur Verfügung.
Privat Versicherte wenden sich an ihre private Pflegeversicherung oder an die von dort beauftragte „COMPASS Private Pflegeberatung“ oder die zentrale telefonische Pflegeberatung unter Telefon: 0 800 101 88 00. Diese stellt auch eine Beratung im häuslichen Umfeld o.ä. her.