Pflege in stationären Einrichtungen
Die meisten Menschen wünschen sich, so lange wie möglich zu Hause leben zu können. Es gibt aber auch, wie etwa bei einer fortgeschrittenen Demenz, Situationen, in denen die Pflege in einem Heim (stationäre Pflege) unumgänglich wird. Die pflegerische „Rund-um-Versorgung“ in einer stationären Einrichtung kann Pflegebedürftigen und pflegende Angehörige von vielen Sorgen entlasten, bietet sie doch die Sicherheit, dass Tag und Nacht die notwendige Pflege und auch begleitende Dienstleistungen sichergestellt sind.
Der Umzug in ein Heim bedeutet zwar eine Verlagerung des Lebensschwerpunktes, muss aber nicht die vollständige Aufgabe bisheriger Lebensgewohnheiten bedeuten. Daher ist es wichtig, sich möglichst frühzeitig nach einer passenden Einrichtung umzuschauen, die neben den "nötigen" pflegerischen Hilfen z.B. auch an den Interessen der Bewohner ausgerichtete unterschiedliche Freizeitangebote organisiert.
Die „Auswahlhilfe Pflegeangebote“ soll anhand wesentlicher Kriterien die Auswahl einer geeigneten stationären Pflegeinrichtung in der Nähe unterstützen.Die Unterbringung in einer solchen Einrichtung erzeugt vergleichsweise hohe Kosten. Die Pflegekasse beteiligt sich an diesen Kosten durch monatliche Pauschalen:
Pflegegrad 1 | 125 Euro |
Pflegegrad 2 | 770 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.262 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.775 Euro |
Pflegegrad 5 | 2.005 Euro |
Die tatsächlichen Kosten der stationären Versorgung setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen: den Kosten für die Leistungen der Pflege, der Betreuung und der Ausbildungsumlage, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie für gesondert berechenbare Investitionskosten, zusammen. Die Pauschale der Pflegeversicherung deckt in den allermeisten Fällen nur einen geringen Teil der Pflegekosten ab. Ist sie ausnahmsweise einmal höher als die Heimkosten, wird sie nicht gekürzt. Besondere Komfortleistungen sind privat zu zahlen.
Die Entscheidung für eine Einrichtung sollte intensiv bedacht sein und auf Basis einer größtmögliche Kostentransparenz erfolgen. Wie hoch ist der Eigenanteil an den Kosten und wie ist die Kostenentwicklung bei einem höheren Pflegebedarf (höherer Pflegegrad)?
Das monatliche Heimentgelt errechnet sich auf Basis des Pflegegrads des Heimbewohners. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten der Einrichtung sind selbst zu tragen. Der Eigenanteil für pflegebedingte Aufwendungen inkl. der Ausbildungsumlage ist seit 1.1.2017 für alle Bewohner gleich hoch, unabhängig davon ob Leistungen nach dem Pflegegrad 2 oder 5 bezogen werden. Damit besteht nicht mehr die Gefahr, dass mit jedem höheren Pflegegrad der Eigenanteil an der Bezahlung des monatlichen Heimentgelts sprunghaft ansteigt.
Die meisten stationären Pflegeeinrichtungen dürfen nur Menschen aufnehmen, denen im Gutachten des MDK die Notwendigkeit einer vollstationären Pflege bestätigt wurde.
Stationäre Pflegeeinrichtungen können zudem Leistungen als Ergänzung zur Sicherstellung der häuslichen Pflege in Form einer Tages- oder Nachtpflege oder einer Kurzzeitpflege anbieten.
Die Zunahme demenzerkrankter Menschen hat viele stationäre Einrichtungen veranlasst, gezielte Betreuungsangebote bis hin zu alternativen Wohnformen, z.B. in Wohngruppen, zu entwickeln.